Wer ins Krankenhaus muss, hat viele Fragen. Welche Klinik ist für eine bestimmte Behandlung besonders gut geeignet? Wie häufig wird diese dort durchgeführt und mit welchem Erfolg? Wie spezialisiert sind die Ärzte? Und wie ist die Klinik ausgestattet?
Mit der folgenden Checkliste wollen wir Ihnen helfen, alle wesentlichen Aspekte für einen angenehmen und störungsfreien Aufenthalt zu berücksichtigen. Die Checkliste fragt dabei möglichst viele Punkte ab.
Vielleicht sind nicht alle für Sie von Bedeutung. Dann befassen Sie sich nur mit den Fragen, die auf Ihre individuelle Situation zutreffen, und überspringen Sie jene, die nicht wichtig für Sie sind. Wir möchten Ihnen Anhaltspunkte vermitteln und sicherstellen, dass kein wichtiger Themenbereich vergessen wird.
Anmeldung und Abläufe bei einer stationären Aufnahme
In den meisten Fällen wird Ihr Kind von Ihrem niedergelassenen Kinderarzt in unsere Kinderklinik einge-wiesen, wenn ein stationärer Aufenthalt nötig geworden ist. Ihr Kinderarzt stellt Ihnen eine Einweisung aus und meldet Ihr Kind bei uns an, so dass Sie meist direkt erfahren, wann die Aufnahme erfolgen soll. Wenn es sich um einen planbaren Aufenthalt handelt, melden wir uns bei ihnen zwecks der Terminvergabe.Bitte melden Sie sich am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit in der Notaufnahme. Zunächst wird die Aufnahmeschwester die Personalien Ihres Kindes und des Versicherten aufnehmen. Bitte halten Sie dafür die Einweisung, die Versichertenkarten, das (gelbe) Vorsorgeheft, den Impfausweis sowie gegebenenfalls den Allergiepass Ihres Kindes bereit. Falls Sie eine Mitaufnahme wünschen, so geben Sie dies ebenfalls an.
Danach wird Ihr Kind von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich untersucht. Abhängig vom Krankheitsbild wird Ihrem Kind Blut abgenommen. Bitte sprechen Sie möglichst vor dem eigentlichen Aufnahmetag mit Ihrem Kind darüber, um es so ein wenig vorzubereiten und ihm eventuell vorhandene Ängste zu nehmen.
Nach erfolgter Untersuchung begleitet Sie die Aufnahmeschwester in die entsprechende Station und wird dort alles Weitere veranlassen. In der Station angekommen, wird sich eine Kinderkrankenschwester oder ein -pfleger um Sie kümmern, Ihnen und Ihrem Kind das Zimmer sowie die Station vorstellen und zeigen. Der weitere Ablauf ist abhängig von der Erkrankung, dem Alter ihres Kindes und der Station, in der Sie untergebracht werden, und wird Ihnen direkt vor Ort erklärt. Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, diese schnellstmöglich zu stellen, um von Anfang an Missverständnisse und Informationsdefizite zu vermeiden.
Werden Sie unerwartet ins Krankenhaus eingeliefert, bewahrt die Stationsleitung persönliche Sachen wie Schlüssel, Geldbörse usw. für Sie auf.
Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie zum Krankenhaus kommen und wie lange die Anfahrt
dauert. Falls sie ein Navigationssystem oder eine App nutzen, lautet die korrekte Adresse: Frauen- und Kinderklinik St. Louise, Husener Str. 81, 33098 Paderborn.
Organisieren Sie rechtzeitig, dass Sie gegebenenfalls nach dem Aufenthalt abgeholt und nach
Hause gebracht werden. Insbesondere, wenn Sie mit dem Rettungswagen eingeliefert wurden, eine stationäre Therapie aber nicht indiziert ist und sie ambulant verbleiben, kann kein Taxischein ausgestellt werden.
Melden Sie sich zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthalts bei der Patientenaufnahme. Das Verwaltungspersonal wird Sie bei den Anmeldeformalitäten unterstützen. Halten Sie die bereits aufgeführten wichtigen medizinischen Dokumente und Unterlagen für die Aufnahme bereit.
Bitte beachten sie die in unserem Hause geltenden Corona-Richtlinien.
Die aktuellen Regelungen finden Sie hier.
Die folgenden Punkte können Sie mit dem Krankenhauspersonal am Aufnahmetag klären. Häufig sind die Pflegenden auf den jeweiligen Stationen erste Ansprechpartner für Sie:
Ernährung: Informieren Sie das Personal, falls Sie/Ihr Kind besondere Ernährungsgewohnheiten (z. B. vegetarisch oder kein Schweinefleisch) oder Lebensmittelunverträglichkeiten haben, die berücksichtigt werden müssen.
Gewohnheiten: Informieren Sie das Pflegepersonal über (besondere) alltägliche Gewohnheiten ihres Kindes (z. B. Schlafrituale). Besprechen Sie mit dem Personal, wie diese im Krankenhausalltag berücksichtigt
werden können.
Jede Krankenhauspatientin und jeder Patient hat das Recht auf ein Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, in dem wichtige Dinge im Vorfeld der Behandlung besprochen werden.
Nach Möglichkeit sollte der behandelnde Arzt (z. B. der zuständige Chirurg) das Gespräch mit Ihnen führen. Bei einem anstehenden chirurgischen Eingriff werden Sie darüber hinaus vom Anästhesisten (Narkosearzt) über das Narkoseverfahren und mögliche Risiken aufgeklärt. Fordern Sie das Aufklärungsgespräch sowie das Anästhesiegespräch rechtzeitig an, um genügend Bedenkzeit zu haben. Überlegen Sie, was Sie über die Behandlung Ihres Kindes oder Operation wissen möchten.
Nach den Aufklärungsgesprächen müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie ausreichend aufgeklärt worden sind und in die Behandlung / Operation einwilligen. Nehmen Sie sich Zeit und unterschreiben Sie die Einverständniserklärungen erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie alles verstanden haben und sich gut informiert fühlen.
Folgende Fragen können Sie im Aufklärungsgespräch zum Beispiel stellen:
Im Anästhesiegespräch werden Sie über das Narkoseverfahren während der Operation aufgeklärt.
Folgende Fragen können Sie zum Beispiel stellen:
Zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus muss die Nachsorge und weitere Behandlung sichergestellt sein. Sie erhalten bei Entlassung einen Arztbrief, der unsere poststationären Empfehlungen beinhaltet. Dieser Brief wird nach Erhalt aller Befunde auch ihrem Kinderarzt/ärztin zugestellt. Sollte es erforderlich sein, nehmen wir persönlich telefonischen Kontakt mit den nachbetreuenden Kolleginnen und Kollegen auf, um die Nachsorge sicher zu stellen.
Beschwerde- und Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Sie Beschwerden, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf Ihren Krankenhausaufenthalt haben, informieren sie die betreuende Pflegefachkraft.
Gerne können sie sich auch an die Patientenfürsprecher
o Fr. Dr. Regina Berndt (reginaberndt@t-online.de, Tel. 05251-34549)
o oder Dr. Albert Götte (albert.goette@gmx.de, Tel. 05251-527788) wenden.
Am Ende des Krankenhausaufenthalts steht das Entlassungsgespräch. Der behandelnde Arzt wird ihnen dabei die Inhalte des Arztbriefes allgemeinverständlich erklären und viele wichtige Fragen ansprechen, zum Beispiel zur Nachsorge und weiteren Behandlung.
Der Arztbrief gibt ihnen einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand bei der Entlassung und einen Rückblick über den Erkrankungsverlauf. Zudem benennt er die veranlasste Therapie und gibt Empfehlungen, wie die Behandlung fortgeführt werden sollte. Diese Informationen sind sehr wichtig für die Ärzte und Therapeuten, die die Nachsorge übernehmen. Wir senden den Arztbrief außerdem an den von ihnen angegebenen Kinder- oder Hausarzt.
Folgende Fragen können Sie beim Entlassungsgespräch stellen:
Welche Ärzte oder Therapeuten sollten Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt für die weitere Behandlung aufsuchen?
Insbesondere Eltern kleiner Kinder sind bei der Versorgung ihres kranken Nachwuchses ein notwendiger Teil des "Behandlungsteams" und sollten daher so häufig und intensiv wie möglich in der Nähe ihres kranken Kindes sein können. Aus diesem Grund wird bei medizinischer Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes in einer Kinderklinik die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson - also in der Regel der Mutter oder des Vaters - von den jeweiligen Krankenkassen übernommen.
Bei Kindern bis 8 Jahre wird auf eine weitere Prüfung der medizinischen Notwendigkeit verzichtet. Für Kinder ab 9 Jahre müssen besondere Gründe, wie z. B. eine schwere chronische oder lebensbedrohliche Erkrankung, vorliegen.
Leider akzeptieren nicht alle Krankenkassen diese Regelung und verweigern bspw. ab dem 7. Geburtstag die Kostenübernahme. Falls Sie mit aufgenommen werden möchten, obwohl Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, versuchen wir selbstverständlich, die Mitaufnahme in einem Eltern-Kind-Zimmer für Sie zu ermöglichen.
Verweigert Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme der Mitaufnahme, sind damit folgende Kosten für Sie verbunden: Übernachtung mit Verpflegung: 66,54 inkl. 19% MwSt.
Wenn Sie eine Mitaufnahme wünschen, geben Sie dies bitte bei der Aufnahme Ihres Kindes an. Sollten Sie sich erst später dazu entschließen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Personal der entsprechenden Station mit. Wir werden versuchen, Ihrem Wunsch nachzukommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in einer Kinderklinik schon einmal zu Wartezeiten bei der Zimmerverteilung kommen kann - auch dann, wenn Ihr Wunsch nach einem Eltern-Kind-Zimmer schon vorab vermerkt wurde. Notfälle oder eine besonders hohe Zahl akuter Krankheitsfälle können gelegentlich Überschneidungen beim Zimmerwechsel verursachen. Selbstverständlich bemühen wir uns, die Situation schnellstmöglich zu klären.
Sowohl ihr Kind als auch der mitaufgenommene Elternteil erhalten von uns eine Verpflegung. Um individuelle Wünsche, Ernährungsgewohnheiten, Allergien und Unverträglichkeiten berücksichtigen zu können, werden sie durch die Mitarbeiter der Zentralküche danach befragt.
Ihr Kind erhält sein Essen direkt durch die Mitarbeiter der Station, der mitaufgenommene Elternteil ist verpflichtet, sein Essen aus der Cafeteria des Hauses im 1. UG abzuholen.
Derzeit ist es Patienten untersagt, die Cafeteria zu betreten. Wenn sie ihr Essen holen möchten, informieren sie bei Bedarf die Mitarbeiter der Station. Wir stellen eine Betreuung ihres Kindes, während ihrer kurzen Abwesenheit von Station, sicher