Frauen- und Kinderklinik
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wir möchten Sie herzlich auf der Homepage der Frauen- und Kinderklinik St. Louise Paderborn begrüßen.

Wenn Menschen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu uns kommen, ist immer auch ihr Alltag aus der normalen Bahn geworfen. Oft sind sie unsicher oder haben Angst, denn vieles ist fremd und ungewohnt. Wer geht schon gerne ins Krankenhaus? Informationen können helfen, Unsicherheit und Ängste zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir auf unserer Homepage viele Informationen und Hinweise zu unserem Krankenhaus, zur Aufnahme und zu unseren Serviceangeboten für Sie zusammen gestellt. So können Sie sich schon im Vorfeld Ihres Aufenthaltes ausführlich über unser Haus informieren.

Gemeinsam mit unserem Team aus Ärzten, Pflegenden, Therapeuten, Seelsorgern und vielen weiteren Berufsgruppen sorgen wir dafür, dass Sie bei uns nicht nur medizinisch und pflegerisch bestens versorgt, sondern auch fürsorglich betreut werden. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen. Deshalb scheuen Sie sich bitte nicht, uns anzusprechen, wenn Ihnen etwas fehlt.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen Gesundheit und Gottes Segen.

Ihre Geschäftsführung


Unsere Patienten-Aufnahmebüros für stationäre Aufnahmen finden Sie direkt in der Eingangshalle. Folgen Sie einfach der Beschilderung oder fragen Sie am Empfang. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Sie außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu uns kommen. Unser Team an Pforte und Aufnahme ist während Ihres Aufenthaltes jederzeit gern für Sie da.

Für Ihre Anmeldung benötigen wir Ihre Krankenversicherungskarte und den Einweisungsschein Ihres Arztes. Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, übernimmt diese in der Regel die Kosten der Behandlung. Sie müssen jedoch eine gesetzliche Eigenbeteiligung leisten, die wir an die Krankenkassen weiterleiten. Diese beträgt 10 Euro pro Tag und ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr vorgeschrieben. Wir bitten Sie, diesen Eigenanteil bei der Abmeldung bzw. bei Ihrer Entlassung in bar oder mit Ihrer EC-Karte zu entrichten. Sollten Sie eine Befreiungskarte Ihrer Krankenkasse oder Quittungen über schon geleistete Zahlungen haben, legen Sie uns diese bitte vor, damit wir sie entsprechend berücksichtigen können. Sollten Sie nicht krankenversichert sein, tragen Sie die gesamten Kosten der Behandlung.

Sollten Sie Fragen zu Abrechnung, Zuzahlung oder Kostenübernahme haben, helfen wir Ihnen in unseren Aufnahmebüros gerne weiter.

Wir bieten Ihnen in unserem Krankenhaus verschiedene Wahlleistungen an. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten, unterschreiben Sie bei der Aufnahme zusätzlich zum Behandlungsvertrag eine Wahlleistungsvereinbarung.

Privat Versicherten Patienten werden die Kosten der Wahlleistungen in der Regel im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen von der Krankenversicherung erstattet.

Wahlleistungen:

  • Unterbringung in einem 1-Bett oder 2-Bett-Zimmer

  • Behandlung durch den Chefarzt

  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (in der Regel bei Patienten im Kindesalter)

  • Bereitstellung eines Telefons am Bett

  • Internetzugang

Über weitere Details informiert Sie die Mitarbeiter an der Aufnahme gern.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass für alle gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ein so genanntes Entlassmanagement (EM) durchzuführen ist. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der dazu ergangenen Rahmenvereinbarung. In der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH mit ihren drei Krankenhäusern in Paderborn und Salzkotten führen wir das EM auch für privat versicherte Patienten und für Selbstzahler durch. Das EM richtet sich an alle Patienten, die im unmittelbaren Anschluss an ihre Krankenhausbehandlung weitere Versorgung benötigen. Ziel des EM ist es, dass die Versorgung dieser Patienten sofort nach der Entlassung aus unserem Hause übergangsweise solange sichergestellt ist, bis der Patient sich an seinen niedergelassenen Arzt wenden kann. Für die weitere Versorgung ist dann der niedergelassene Arzt (Hausarzt, Facharzt) des Patienten da.

Um ein EM bei einem Patienten durchführen zu können, benötigen wir zwingend die Zustimmung des Patienten. Es geht dabei um die Durchführung des EM an sich, um die dazu erforderliche Datenweitergabe und –verarbeitung und ggf. die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse bzw. die private Krankenversicherung. Dazu haben wir für gesetzlich versicherte Patienten die amtlichen Vordrucke (Infoblatt und Muster-Einwilligungserklärung, so genannte Anlage 1a und 1b) beigefügt, diese finden Sie unten. Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Infoblatt und Einwilligung in einem separaten Dokument zusammengefasst, dieses finden Sie unten. Ist die Zustimmung vom Patienten – oder seinem Vertreter (Angehöriger, Betreuer) – erteilt und benötigt der Patient diese Versorgung, führen wir das Entlassmanagement durch ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflege, Sozialdienst und ggf. weiteren Mitarbeitern durch.

Für unsere Patienten haben wir ein Infoschreiben zusammengestellt, dass Ihnen das EM für Sie als Patient näher erläutert. Dieses Schreiben finden Sie unten.

Für die Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Heime, Reha-Einrichtungen, Santätshäuser etc.) haben wir ebenfalls ein Infoschreiben zusammengestellt. Dieses finden Sie unten.

Folgend sind unsere Formulare aufgeführt:

Information für Patienten

Information und Einwilligung für gesetzlich Versicherte

Information und Einwilligung für Privatversicherte und Selbstzahler

Information für Leistungserbringer