Ein Patient liegt im Bett eines Wahlleistungszimmers und hat Besuch von einem Bekannten/ Angehörigen
Kliniken & Zentren

Über uns

>

Kliniken & Zentren

>

Pflege & Versorgung

>

Karriere

>

Aktuelles & Termine

>

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

wenn Menschen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu uns kommen, ist immer auch ihr Alltag aus der normalen Bahn geworfen. Oft sind sie unsicher oder haben Angst, denn vieles ist fremd und ungewohnt. Wer geht schon gerne ins Krankenhaus? Aus diesem Grund haben wir auf unserer Homepage viele Informationen und Hinweise zu unserem Krankenhaus, zur Aufnahme und zu unseren Serviceangeboten für Sie zusammen gestellt. So können Sie sich schon im Vorfeld Ihres Aufenthaltes ausführlich über unser Haus informieren.

Gemeinsam mit unserem Team aus Ärzten, Pflegenden, Therapeuten, Seelsorgern und vielen weiteren Berufsgruppen sorgen wir dafür, dass Sie bei uns nicht nur medizinisch und pflegerisch bestens versorgt, sondern auch fürsorglich betreut werden. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen. Deshalb scheuen Sie sich bitte nicht, uns anzusprechen, wenn Ihnen etwas fehlt.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen Gesundheit und Gottes Segen!


Digitale Gesundheitsplattform OWL

Ihre Gesundheitsdaten immer und überall griffbereit − machen Sie mit!

  • Vernetzung aller Akutkrankenhäuser im Raum Paderborn sowie über 150 niedergelassene Ärzte aus dem Praxisnetz 
  • Sehen Sie kostenlos Ihre Gesundheitsdaten online ein und verwalten diese
  • Hinterlegen Sie sicher Ihre Patientenverfügen und Notfalldatensätze

>> Erfahren Sie mehr über die Digitale Gesundheitsplattform!


Häufig gestellte Fragen

Wir bieten Ihnen in unserem Krankenhaus verschiedene Wahlleistungen an. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten, unterschreiben Sie bei der Aufnahme zusätzlich zum Behandlungsvertrag eine Wahlleistungsvereinbarung.

Privat Versicherten Patienten werden die Kosten der Wahlleistungen in der Regel im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen von der Krankenversicherung erstattet.

Wahlleistungen:

  • Unterbringung in einem 1-Bett oder 2-Bett-Zimmer

  • Behandlung durch den Chefarzt

  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (in der Regel bei Patienten im Kindesalter)

  • Bereitstellung eines Telefons am Bett

  • Internetzugang

Über weitere Details informiert Sie die Mitarbeiter an der Aufnahme gern.


Das Telefon kostet 1,00 Euro Grundgebühr pro Tag. Pro vertelefonierte Einheit kommen 10 Cent hinzu. Ein W-LAN Zugang kostet ebenfalls 1,00 Euro Gebühr pro Kalendertag. 

 


Damit Sie für Ihren Aufenthalt bei uns nichts Wichtiges vergessen, haben wir Ihnen im Folgenden eine Checkliste zusammengestellt.

Persönliche Checkliste

  • Krankenversicherungskarte
  • Überweisung / Einweisungsschein Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin
  • Sofern vorhanden: Befunde aus Voruntersuchungen
  • Bei Entbindungen: Familienstammbuch
  • Schlafanzüge / Nachthemden
  • Bademantel / Jogginganzug
  • Unterwäsche
  • Strümpfe
  • Hausschuhe
  • Zahnbürste, Körperpflege (Seife, Shampoo, Zahnpasta etc.), Rasierzeug, Kosmetik
  • Handtücher, Waschlappen
  • Taschentücher
  • Geld (kleinere Beträge)
  • Adressen und Telefonnummern von Familie und Freunden
  • Schreibzeug

Grundsätzlich sollten Sie keine größeren Bargeldbeträge, möglichst wenig persönliche Dinge und keine Wertgegenstände mitnehmen, da das Krankenhaus für Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernehmen kann.

Sofern Ihnen bereits Ergebnisse aus vorherigen Untersuchungen vorliegen, bringen Sie diese bitte mit. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Nach Ihrem Aufenthalt bei uns erhält Ihr Hausarzt vom behandelnden Krankenhausarzt einen ausführlichen Bericht. Gerne hilft Ihnen unser Sozialdienst weiter, wenn Sie für die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch Hilfe benötigen.


Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass für alle gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ein so genanntes Entlassmanagement (EM) durchzuführen ist. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der dazu ergangenen Rahmenvereinbarung. In der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH mit ihren drei Krankenhäusern in Paderborn und Salzkotten führen wir das EM auch für privat versicherte Patienten und für Selbstzahler durch. Das EM richtet sich an alle Patienten, die im unmittelbaren Anschluss an ihre Krankenhausbehandlung weitere Versorgung benötigen. Ziel des EM ist es, dass die Versorgung dieser Patienten sofort nach der Entlassung aus unserem Hause übergangsweise solange sichergestellt ist, bis der Patient sich an seinen niedergelassenen Arzt wenden kann. Für die weitere Versorgung ist dann der niedergelassene Arzt (Hausarzt, Facharzt) des Patienten da.

Um ein EM bei einem Patienten durchführen zu können, benötigen wir zwingend die Zustimmung des Patienten. Es geht dabei um die Durchführung des EM an sich, um die dazu erforderliche Datenweitergabe und –verarbeitung und ggf. die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse bzw. die private Krankenversicherung. Dazu haben wir für gesetzlich versicherte Patienten die amtlichen Vordrucke (Infoblatt und Muster-Einwilligungserklärung, so genannte Anlage 1a und 1b) beigefügt, diese finden Sie unten. Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Infoblatt und Einwilligung in einem separaten Dokument zusammengefasst, dieses finden Sie unten. Ist die Zustimmung vom Patienten – oder seinem Vertreter (Angehöriger, Betreuer) – erteilt und benötigt der Patient diese Versorgung, führen wir das Entlassmanagement durch ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflege, Sozialdienst und ggf. weiteren Mitarbeitern durch.

Für unsere Patienten haben wir ein Infoschreiben zusammengestellt, dass Ihnen das EM für Sie als Patient näher erläutert. Dieses Schreiben finden Sie unten.

Für die Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Heime, Reha-Einrichtungen, Santätshäuser etc.) haben wir ebenfalls ein Infoschreiben zusammengestellt. Dieses finden Sie unten.

Folgend sind unsere Formulare aufgeführt:

Information für Patienten

Information und Einwilligung für gesetzlich Versicherte

Information und Einwilligung für Privatversicherte und Selbstzahler

Information für Leistungserbringer